TARIF ab 01.01.2026
a) überwiegend Personentransport incl. 7% MwSt.
| Einzelfahrt | Guthabenkarte | |
| Kind bis 12 Jahre in Begleitung Erwachsener | frei | |
| Person | 1,20 € | 1,00 € |
| Person mit Fahrrad, Mofa, E-Scooter u.Ä. | 2,00 € | 1,60 € |
| Person mit Motorrad | 3,00 € | 2,40 € |
| Person mit PKW, Trike, Motorrad mit Sozius oder Motorrad mit Beiwagen | 4,00 € | 3,20 € |
| Person mit PKW + GdB + Wertmarke | 3,00 € | 2,40 € |
| Wohnmobil bis 6 m Länge | 5,00 € | 4,00 € |
| Wohnmobil über 6 m Länge | 6,50 € | 5,20 € |
| Monatskarten * | ||
| Person mit PKW | 70,00 € | kein Rabatt |
| Person mit Motorrad | 55,00 € | kein Rabatt |
| Person mit Fahrrad oder Mofa | 40,00 € | kein Rabatt |
| Person | 25,00 € | kein Rabatt |
| Schüler/in (#) | 18,00 € | kein Rabatt |
| Schüler/in mit Fahrrad oder Mofa (#) | 25,00 € | kein Rabatt |
| (#) nur für Schulpflichtige, bei Vorlage des entsprechenden Nachweises | ||
| Jahreskarten * | ||
| Person mit PKW | 700,00 € | kein Rabatt |
| Bus * bis 30 Personen | leer 7,00 € | max. 14,00 € |
| Bus * bis 50 Personen | " 10,00 € | " 20,00 € |
| Bus * über 50 Personen | " 13,00 € | " 26,00 € |
* Businsassen zahlen den normalen Tarif, dieser wird zum Leerpreis addiert,
bis der genannte max. Preis erreicht wird. Kein Rabatt mit Guthabenkarte!
b) Nutzfahrzeuge u. Ä. incl. 19% MwSt.
| Einzelfahrt | Guthabenkarte | |
| PKW - Anhänger bis 4 m Gesamtlänge | 3,00 € | 2,40 € |
| PKW - Anhänger über 4 m Gesamtlänge | 4,00 € | 3,20 € |
| zulässiges Gesamtgewicht | ||
| LKW bis 3,5 to | 4,50 € | 3,60 € |
| LKW bis 8 to | 7,00 € | 5,60 € |
| LKW bis 18 to | 10,00 € | 8,00 € |
| LKW bis 26 to | 11,00 € | 8,80 € |
| LKW bis 36 to | 12,00 € | 9,60 € |
| LKW bis 48 to | 14,00 € | 11,20 € |
| Lastzüge bis 15 to | 14,00 € | 11,20 € |
| Lastzüge bis 26 to | 17,00 € | 13,60 € |
| Lastzüge bis 36 to | 19,00 € | 15,20 € |
| Lastzüge bis 48 to | 22,00 € | 17,60 € |
| Kranwagen - je Achse - | 5,00 € | 4,00 € |
| Zugmaschinen bis 100 PS solo | 4,50 € | 3,60 € |
| Zugmaschinen über 100 PS solo | 7,00 € | 5,60 € |
| Schausteller- und landwirtschaftliche Züge | ||
| bis 12 m Länge | 10,00 € | 8,00 € |
| über 12 m Länge | 15,00 € | 12,00 € |
| Tiere | ||
| Kleintiere (Hunde, Katzen) | frei | |
| Großtiere (Pferde, Kühe etc.) (*) | 3,00 € | 2,40 € |
| (*) Großtiere werden nur nach Rücksprache mit dem Fährführer befördert. |
* Wichtige Anmerkung: Zeitkarten sind nicht mit vorhandenen Guthaben der
Guthabenkarten bezahlbar/rabattiert.
Sie sind personenbezogen und nicht für gewerbliche Nutzung!
Missbrauch führt zu unentgeltlichem Einzug der Karte!
Guthabenkarten sind an Bord erhältlich und können mit 10,- / 25,- / 50,- oder 100,- € aufgeladen werden.
Bei Nutzung derselben werden automatisch die verminderten Preise abgezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hirzmann GmbH Fährbetrieb Bad Breisig-Bad Hönningen für die Nutzung von Guthabenkarten
Für die Ausgabe und Nutzung von Guthabenkarten zur Fahrpreiszahlung für Beförderungsleistungen der Hirzmann GmbH Fährbetrieb Bad Breisig-Bad Hönningen ( im Folgenden "Guthabenkarte" genannt ) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( im Folgenden "AGB" genannt ). Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, einschließlich der Erteilung von Informationen und Auskünften, im Zusammenhang mit der Ausgabe und Leistung der Guthabenkarte.
§ 1. Erwerb
Vertragspartner des Fahrgastes für die Ausgabe und Nutzung der Guthabenkarte ist die Hirzmann GmbH Fährbetrieb, Bad Breisig-Bad Hönningen, Römerbergstr. 17, 56598 Rheinbrohl.
Die Guthabenkarte ist auf unserer Fähre erhältlich. Die Guthabenkarte verbleibt im Eigentum der Hirzmann GmbH Fährbetrieb. Der Fahrgast erhält ausschließlich das Recht, über das Guthaben auf der Guthabenkarte zu verfügen.
§ 2. Aufladung und Benutzung
Mit der Guthabenkarte können Fahrpreiszahlungen für Beförderungsleistungen der Hirzmann GmbH Fährbetrieb bargeldlos vorgenommen werden.
Das Aufladen neuer Beträge kann auf unserer Fähre während der Betriebszeiten erfolgen. Die Guthabenkarte kann mit einem Betrag von 10,00 Euro, 25,00 Euro, 50,00 Euro und 100,00 Euro aufgeladen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Guthabenkarte maximal bis zu einem Guthaben von 200,00 Euro aufzuladen.
§ 3. Rückgabe
Der Fahrgast ist berechtigt, die Guthabenkarte an die Hirzmann GmbH Fährbetrieb zurückzugeben. Die Rückgabe der Guthabenkarte kann auf unserer Fähre während der Betriebszeiten erfolgen. Die Auszahlung eines etwaig auf der Guthabenkarte noch aufgeladenen Guthabens erfolgt nur unterhalb des kleinsten Fahrpreises von derzeit 1,00 Euro. Die Barauszahlung wird auf volle 0,10 Euro kaufmännisch gerundet. Eine Auszahlung von Teilbeträgen ist nicht möglich und auch eine Nachzahlung in bar auf ein Ticket ist nicht möglich.
§ 4 Verlust
Die Guthabenkarte wird bei der vollständigen Entladung des aufgeladenen Betrages eingezogen. Bei Verlust der Karte gibt es keine Möglichkeit zur Wiederherstellung des Guthabens.
§ 5 Missbrauch
Im Falle des Missbrauchs, insbesondere der Manipulation, wird die Guthabenkarte unverzüglich gesperrt. Bei Vorliegen strafrechtlicher Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige. Die Hirzmann GmbH Fährbetrieb behält sich vor zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
§ 6 Sonstiges
Für Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort 56598 Rheinbrohl. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich.
Hirzmann GmbH Fährbetrieb
Bad Breisig-Bad Hönningen
Römerbergstr. 17
56598 Rheinbrohl